Reklamation

Mängelhaftung und Reklamation

Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Mängeln in der Vertragserfüllung richten sich nach den allgemein verbindlichen Vorschriften (insbesondere nach den Bestimmungen der §§ 1914-1925, §§ 2099-2117 und §§ 2161-2174 des Gesetzes Nr. 89/2012 Sb., BGB. Der Verkäufer haftet dem Käufer (Verbraucher) dafür, dass die Sache keine Mängel hat.

Adresse für die Rückesendung: Eshop Plzeňský Prazdroj a.s., U Prazdroje 64/7, 30100 Plzeň

Gewährleistungsfrist

  • Die Gewährleistungsfrist für eine vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware beträgt 24 Monate, sofern das Gesetz keine kürzere Gewährleistungsfrist vorschreibt. Der Verkäufer gewährt für die Ware eine längere Gewährleistungsfrist als von Gesetz vorgeschrieben, wenn dies ausdrücklich auf dem Steuerbeleg oder dem Garantieschein angegeben oder auf der Verpackung gekennzeichnet ist.
  • Die Dauer der Gewährleistungsfrist für die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware wird bei der konkreten Ware auf dem Steuerbeleg oder auf der Garantieurkunde, die zu dieser Ware gehört, angegeben; dem Käufer, der als Unternehmer handelt, muss keine Gewährleistungsfrist eingeräumt werden. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übergabe der Ware an den Käufer. Wurde die Sache entsprechend dem Kaufvertrag versandt, beginnt die Gewährleistungsfrist ab der Zustellung an den Bestimmungsort. Ist der Kunde Verbraucher und soll die gekaufte Ware von einem anderen Unternehmer als dem Verkäufer installiert werden, beginnt die Laufzeit der Gewährungsfrist erst ab dem Tag der Installation der Ware, sofern der Käufer (Verbraucher) die Installation bis spätestens 3 Wochen ab der Übernahme der Sache bestellt und ordnungsgemäß und rechtzeitig die erforderliche Mitwirkung bei Durchführung der Dienstleistung gewährt hat (Anm. – Dies gilt nicht für Käufer, die Unternehmer sind).
  • Die Gewährungsfrist verlängert sich um die Zeit, in der sich die Ware zur Beseitigung eines Mangels in Reparatur befindet. Bei Umtausch der Ware oder Austausch eines ihrer Teile beginnt die Laufzeit der neuen Gewährleistungsfrist in voller Länge für die Ware oder ihren Teil.
  • Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den Verschleiß der Sache bei üblicher Nutzung.
  • Im Fall des Käufers (Verbrauchers) muss die Reklamation ohne unnötige Verzögerung erledigt werden, spätestens jedoch bis 30 Tage ab dem Tag der Geltendmachung, sofern die Vertragsparteien keine längere Frist vereinbaren. Nach Ablauf dieser Frist und falls die Reklamation nicht erledigt wird, wird davon ausgegangen, dass der Mangel nicht zu beseitigen ist.
  • Der Käufer hat kein Recht auf Gewährleistung, wenn der Mangel an der Ware nach dem Gefahrübergang auf den Käufer durch ein von außen wirkendes Ereignis eingetreten ist.
  • Die Laufzeit der Bearbeitungsfrist der Reklamation wird unterbrochen, wenn der Verkäufer die für die Erledigung der Reklamation notwendigen Teile der Ware, Unterlagen u. ä. nicht vollständig vom Käufer erhalten hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, so bald als möglich vom Käufer die Vervollständigung der Unterlagen zu verlangen. Die Laufzeit der Frist zur Abwicklung der Reklamation wird zu diesem Zeitpunkt bis zum Zeitpunkt der Zusendung der verlangten Unterlagen durch den Käufer unterbrochen.
  • Sofern der Käufer sein Recht auf Minderung des Kaufpreises nicht wahrnimmt und nicht vom Kaufvertrag zurücktritt, kann der Verkäufer das Fehlende nachliefern bzw. den Rechtsmangel beseitigen. Andere Mängel kann der Verkäufer wahlweise entweder durch Reparieren der Sache oder durch Lieferung einer neuen Sache beseitigen, diese Wahl darf dem Käufer keine unangemessenen Kosten verursachen. Beseitigt der Verkäufer den Mangel an der Sache nicht rechtzeitig oder lehnt er es ab, den Mangel zu beseitigen, kann der Käufer einen Preisnachlass verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Die gewählte Variante kann der Käufer nicht ohne die Zustimmung des Verkäufers ändern. Bis zur Beseitigung des Mangels muss der Käufer den Anteil des Kaufpreises zahlen, der entsprechend seinem Recht auf Preisnachlass schätzungsweise angemessen ist.
  • Bei Lieferung einer neuen Sache durch den Verkäufer gibt der Käufer die ursprünglich gelieferte Sache an den Verkäufer auf dessen Kosten zurück. Macht der Käufer sein Recht aus der mangelhaften Erfüllung des Kaufvertrags geltend, bestätigt ihm der Verkäufer in schriftlicher Form, wann der Käufer sein Recht geltend gemacht hat, und sofern eine Reparatur erfolgt, die Ausführung der Reparatur und die Dauer der Reparatur.
  • Ist der Käufer Unternehmer, wird die Reklamation nach dem BGB bzw. dem entsprechenden Vertrag abgewickelt.

Käufer

  • Mit dem Absenden der Bestellung erklärt der Käufer sein Einverständnis mit den Gewährleistungsbedingungen.
  • Der Käufer ist verpflichtet, unmittelbar nach der Lieferung der Ware diese zu prüfen und den Verkäufer über eventuell festgestellte Mängel ohne unnötigen Verzug in Kenntnis zu setzen.
  • Im Fall, dass der Käufer irgendwelche Unstimmigkeiten zwischen dem im Kaufvertrag Angeführten, dem Lieferschein und der tatsächlich gelieferten Ware feststellt, z. B. bei Art und Menge und/oder wenn er mit der Lieferung keinen korrekt ausgefüllten Lieferschein erhalten hat, ist er verpflichtet, ohne unnötigen Verzug, spätestens innerhalb von drei Tagen den Verkäufer schriftlich davon in Kenntnis zu setzen (ebenso verfährt der Käufer im Fall, dass er an der Ware andere Ursachen feststellt, weswegen die Ware im Widerspruch zum Kaufvertrag nach den Bestimmungen des § 2161 BGB ist).
  • Die Reklamation stellt der Käufer auf eigene Kosten dem Verkäufer oder einem auf dem Garantieschein angegebenen autorisierten Reparaturservice zu.
  • Der Käufer beschreibt so genau wie möglich den Mangel und dessen Erscheinungsformen, fügt die Rechnung bzw. den Kassenbeleg (Kassenbon) bei, des Weiteren gibt er seine Kontaktdaten im Umfang Telefonnummer und E-Mail-Adresse an.

Erlöschen des Anspruchs auf Geltendmachung der Reklamation.

Der Anspruch auf Geltendmachung der Reklamation durch den Käufer erlischt:

  • bei Entfernung von Schutzplomben und Klebeetiketten, sofern sie an der Ware angebracht sind; bei unsachgemäßer Installation, Behandlung, Bedienung oder Nutzung, die im Widerspruch zum Benutzerhandbuch oder zur Gebrauchsanweisung oder zur allgemein üblichen Handhabung steht; bei Nutzung der Ware unter Bedingungen, die nicht den in der Dokumentation, im Benutzerhandbuch oder in der Gebrauchsanweisung angeführten Bedingungen bzw. der üblichen Handhabung entsprechen; bei Beschädigung der Ware durch übermäßige Belastung oder Nutzung im Widerspruch zur Anweisung im Benutzerhandbuch, sofern dieses mit der Ware geliefert wurde. Recht, das sich aus der Mängelhaftung ergibt, steht dem Käufer nicht zu, wenn er vor der Annahme der Ware gewusst hat, dass diese einen Mangel hat oder wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hat.

Im Fall einer ungerechtfertigten Reklamation wird die Reklamation abgelehnt, die Ware wird dem Käufer auf dessen Kosten zurückgegeben oder die Reparatur erfolgt nach vorheriger Absprache mit dem Käufer, der sich verpflichtet hat, die Reparaturkosten zu übernehmen.

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